Erklärung des VHitG zur IT-Umsetzung von Selektivverträgen in der ambulanten Versorgung
Berlin, 15. Juni 2010: Der Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen (VHitG) e.V. hat ein Positionspapier zur Umsetzung von Selektivverträgen gemäß § 73b (Hausarztverträge) und § 73c (Facharztverträge) des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) veröffentlicht. Die Erklärung richtet sich an die an der Umsetzung beteiligten Organisationen wie Managementgesellschaften, Kostenträger, Ärztevertretungen, weitere Körperschaften sowie Politik und Presse. Sie steht unter www.vhitg.de, Publikationen zum Download zur Verfügung.
Die Erklärung drückt die Haltung des VHitG und seiner Mitglieder zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Patienten über die Selektivverträge sowie zu einer marktoffenen und herstellerunabhängigen Umsetzung von Verträgen nach §73 b und c aus. Sie ist gleichzeitig ein Angebot des Verbandes, sich in zukünftigen Projekten unter der Maßgabe der formulierten Position an der Umsetzung aktiv zu beteiligen und auf diesem Wege eine effiziente und langfristig kostengünstige Umsetzung zu realisieren.
Der Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen (VHitG e.V.) repräsentiert Anbieter von IT-Lösungen auch für die ambulante Versorgung. Zur Umsetzung von Selektivverträgen gemäß § 73b (Hausarztverträge) und § 73c (Facharztverträge) sowie gemäß § 140a SGB V (indikations- und populationsorientierte integrierten Versorgung) wird im folgenden erklärt:...